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OLG Celle, 04.10.1995 - 19 UF 85/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1634 BGB; § 1671 BGB; § 1672 BGB
Verbot der Schlechtterstellung im Rechtsmittelzug in Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts; Grundsatz der Entscheidung nach Maßgabe des Kindeswohls in der Beschwerdeinstanz; Einschränkung des Besuchsrechts aufgrund einer versuchten Entführung ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbot der Schlechtterstellung im Rechtsmittelzug in Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts; Grundsatz der Entscheidung nach Maßgabe des Kindeswohls in der Beschwerdeinstanz; Einschränkung des Besuchsrechts aufgrund einer versuchten Entführung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1634
Verfahrensgang
- AG Verden, 30.03.1995 - 5 F 233/94
- OLG Celle, 04.10.1995 - 19 UF 85/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 364
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80
Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB
Auszug aus OLG Celle, 04.10.1995 - 19 UF 85/95
Diese Vorschrift ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG NJW 1983, 2491). - OLG Celle, 20.10.1994 - 19 UF 134/94
Kindesentführungen; Rückführungsantrag; Rückführung zurückgehaltener Kinder; …
Auszug aus OLG Celle, 04.10.1995 - 19 UF 85/95
Die Mutter hatte nach der in dem Verfahren 19 UF 134/94 erfolgten Verhandlung vor dem Senat am 20. Oktober 1994 Besuchskontakt mit den Kindern nur am 12. Dezember 1994 sowie am 23. Dezember 1994 im Anschluß an die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht am selben Tage; seitdem hat es keine Kontakte gegeben bis auf den noch zu schildernden Vorfall am 13. Januar 1995, den das Amtsgericht zum Anlaß genommen hat, den Umgang der Mutter mit den Kindern bis zum 30. Juni 1995 auszuschließen. - OLG München, 16.06.1992 - 16 UF 926/92
Zeitliche und räumliche Einschränkung der Ausübung des Umgangsrechts
Auszug aus OLG Celle, 04.10.1995 - 19 UF 85/95
Mißbraucht der nicht sorgeberechtigte Elternteil die Umgangsbefugnis, so kann dies zu ihrem zeitweiligen oder gänzlichen Ausschluß führen, und zwar insbesondere dann, wenn der Umgangsberechtigte die Befugnis ausnutzt, um das Kind zu entführen (vgl. MüKo/Peschel-Gutzeit, BGB, § 1634 RN 303); aber auch schon die konkrete Gefahr eines derartigen Mißbrauchs gebietet, die Befugnis in geeigneter Weise zu beschränken oder auszuschließen (vgl. OLG München, FamRZ 1993, 94 [OLG München 16.06.1992 - 16 UF 926/92] ).
- OLG Koblenz, 17.07.2008 - 7 UF 208/08
Elterliche Sorge: Einschränkung des Umgangsrechts wegen der abstrakten Gefahr, …
Der Umgang hat deshalb in der Regel in der Wohnung des Berechtigten stattzufinden (OLG Celle, FamRZ 1996, 364; OLG Düsseldorf; FamRZ 1988, 1196; OLG Bamberg, FamRZ 1984, 507, 508; AG Eschwege, FamRZ 2001, 1162, 1163).